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Schulgeldzahlungen an Rudolf Steiner-Schule nicht als Spenden abziehbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Aug. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Zahlungen von Schulgeld an die Rudolf Steiner-Schule können nicht als Spenden abgezogen werden.



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