Schwarzgeld als nicht deklariertes Einkommen – Beweislast beim Steuerpflichtigen
- 22. Apr. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Die Steuerverwaltung darf annehmen, dass Schwarzgeld aus nicht deklariertem Einkommen stammt. Das Gegenteil müsste der Steuerpflichtige beweisen.