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Schwarzgeld als nicht deklariertes Einkommen – Beweislast beim Steuerpflichtigen

  • 22. Apr. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerverwaltung darf annehmen, dass Schwarzgeld aus nicht deklariertem Einkommen stammt. Das Gegenteil müsste der Steuerpflichtige beweisen.



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