Sicherstellungsverfügung bei verschwiegenen Bankkonten bestätigt
- 7. Sept. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Sicherstellungsverfügung bestätigt, da der Steuerpflichtige Bankkonten verheimlichte und seine Vermögensverhältnisse jeweils nur insoweit aufdeckte, als die Behörde von Vermögenswerten Kenntnis erhalten hatte.