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Sondersteuer auf Kapitalgewinnen umfassend

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 28. Mai 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Der Sondersteuer auf Kapitalgewinnen unterliegen nicht nur sämtliche Kapitalgewinne auf dem Anlagevermögen, sondern auch jene auf dem Umlaufvermögen.



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