Sparkapitalansammlung als keine Vorsorge anerkannt
- Thanusiya Wimalanathan
- 13. Feb. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Feb.
Das blosse Ansammeln eines den Vorsorgenehmern individuell zugeteilten Sparkapitals stellt keine Vorsorge dar. Die in der Literatur hiergegen vorgebrachte Kritik lässt das Bundesgericht nicht gelten.