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Sparkapitalansammlung als keine Vorsorge anerkannt

  • 13. Feb. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb. 2025

Das blosse Ansammeln eines den Vorsorgenehmern individuell zugeteilten Sparkapitals stellt keine Vorsorge dar. Die in der Literatur hiergegen vorgebrachte Kritik lässt das Bundesgericht nicht gelten.



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