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Staatsrechtliche Beschwerde: Konkrete Verfassungsverletzung nötig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 18. Nov. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Nichteintreten auf staatsrechtliche Beschwerde: Die staatsrechtliche Beschwerde muss konkret darlegen, welche verfassungsmässigen Rechte inwiefern verletzt worden sind. Das Bundesgericht prüft nur die rechtsgenügend vorgebrachten Rügen.



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