Staatsrechtliche Beschwerde: Konkrete Verfassungsverletzung nötig
- Michal Sosnecki

- 18. Nov. 2003
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Nichteintreten auf staatsrechtliche Beschwerde: Die staatsrechtliche Beschwerde muss konkret darlegen, welche verfassungsmässigen Rechte inwiefern verletzt worden sind. Das Bundesgericht prüft nur die rechtsgenügend vorgebrachten Rügen.