Steuerbarer Immobilienhandel bei Gewinnerzielungsabsicht
- Thanusiya Wimalanathan
- 14. Apr. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Abgrenzung Privatvermögen und Geschäftsvermögen: Steuerbarer Immobilenhandel liegt vor, wen der Steuerpflichtige An- und Verkäufe von Liegenschaften nicht nur im Rahmen der privaten Vermögenserwaltung bei sich zufällig bietender Gelegenheit tätigt, sondern wenn er dies systematisch und mit der Absicht der Gewinnerzielung tut; das heisst, wenn er eine Tätigkeit entfaltet, die in ihrer Gesamtheit auf Erwerb gerichtet ist.