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Steuerbarer Immobilienhandel bei Gewinnerzielungsabsicht

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 14. Apr. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Abgrenzung Privatvermögen und Geschäftsvermögen: Steuerbarer Immobilenhandel liegt vor, wen der Steuerpflichtige An- und Verkäufe von Liegenschaften nicht nur im Rahmen der privaten Vermögenserwaltung bei sich zufällig bietender Gelegenheit tätigt, sondern wenn er dies systematisch und mit der Absicht der Gewinnerzielung tut; das heisst, wenn er eine Tätigkeit entfaltet, die in ihrer Gesamtheit auf Erwerb gerichtet ist.



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