Steuerbarkeit von Renten- und Familienzulagennachzahlungen
- Michal Sosnecki
- 20. Sept. 2020
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IV-Rentennachzahlungen sowie Nachzahlungen von Familienzulagen sind in dem Jahr steuerbar, in dem sie vereinnahmt werden. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Rentensatz anwendbar.