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Steuerbarkeit von Renten- und Familienzulagennachzahlungen

  • 19. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

IV-Rentennachzahlungen sowie Nachzahlungen von Familienzulagen sind in dem Jahr steuerbar, in dem sie vereinnahmt werden. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Rentensatz anwendbar.



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