Steuerbefreiung statt Aufschub bei Ersatzbeschaffung
- Thanusiya Wimalanathan

- 5. Sept. 2012
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Wird ein landwirtschaftliches Grundstück ersatzbeschafft, sind die stillen Reserven (Wertzuwachsgewinn) bezüglich der direkten Bundessteuer nicht aufgeschoben, sondern von Gesetzes wegen freigestellt.