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Steuerbefreiung statt Aufschub bei Ersatzbeschaffung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 6. Sept. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein landwirtschaftliches Grundstück ersatzbeschafft, sind die stillen Reserven (Wertzuwachsgewinn) bezüglich der direkten Bundessteuer nicht aufgeschoben, sondern von Gesetzes wegen freigestellt.


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