Steuerfreiheit für Wertzuwachsgewinne auf Landwirtschaftsland
- Michal Sosnecki
- 17. Juli 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wertzuwachsgewinne auf landwirtschaftlichen Grundstücken unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück nach der Veräusserung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird.