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Steuerfreiheit für Wertzuwachsgewinne auf Landwirtschaftsland

  • 16. Juli 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wertzuwachsgewinne auf landwirtschaftlichen Grundstücken unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück nach der Veräusserung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird.



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