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Steuerfreiheit von Marchzinsen bei nicht einmalverzinslichen Obligationen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Okt. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Marchzinsen von nicht überwiegend einmalverzinslichen Obligationen unterliegen nicht der Einkommenssteuer, sondern qualifizieren als steuerfreien Kapitalgewinn.



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