Steuerfreiheit von Marchzinsen bei nicht einmalverzinslichen Obligationen
- Michal Sosnecki
- 1. Okt. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Marchzinsen von nicht überwiegend einmalverzinslichen Obligationen unterliegen nicht der Einkommenssteuer, sondern qualifizieren als steuerfreien Kapitalgewinn.