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Steuergrundpfandrecht bleibt trotz fehlerhafter Veranlagung

  • 23. Aug. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Ob das Veranlagungsverfahren korrekt eingeleitet wurde (Zustellung der Steuererklärung an den Gemeinschuldner anstatt an das Konkursamt) oder nicht, ist für den Bestand der Steuerforderung und damit auch des Steuergrundpfandrechts nicht von Bedeutung.



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