top of page

Steuergrundpfandrecht bleibt trotz fehlerhafter Veranlagung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 24. Aug. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Ob das Veranlagungsverfahren korrekt eingeleitet wurde (Zustellung der Steuererklärung an den Gemeinschuldner anstatt an das Konkursamt) oder nicht, ist für den Bestand der Steuerforderung und damit auch des Steuergrundpfandrechts nicht von Bedeutung.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page