Werden Einkäufe in die 2. Säule geleistet, ist in den darauffolgenden drei Jahren jeder Kapitalbezug aus zweiter Säule steuerlich missbräuchlich. Dabei ist auf den Auszahlungszeitpunkt und nicht auf die Fälligkeit des Kapitalbezugs abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Kapitalleistung infolge Fälligkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt besteuert wurde.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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