Steuerneutrale Holdingspaltung
- Michal Sosnecki

- 11. März 2019
- 1 Min. Lesezeit
Eine Holdingspaltung kann auch dann steuerneutral sein, wenn nur eine einzige Beteiligung übertragen wird, diese aber das gesamte Aktienkapital einer aktiven und operativen Gesellschaft repräsentiert. Eine steuerneutrale Spaltung führt auch im Bereich der beteiligten natürlichen Personen zu Steuerneutralität.