Eine Holdingspaltung kann auch dann steuerneutral sein, wenn nur eine einzige Beteiligung übertragen wird, diese aber das gesamte Aktienkapital einer aktiven und operativen Gesellschaft repräsentiert. Eine steuerneutrale Spaltung führt auch im Bereich der beteiligten natürlichen Personen zu Steuerneutralität.
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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