Steuerpflicht bleibt bis Nachweis des Wohnsitzes im Ausland bestehen
- Michal Sosnecki
- 18. Jan. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Begibt eine steuerpflichtige Person sich ins Ausland, so bleibt sie in der Schweiz steuerpflichtig, bis sie nachweisbar im Ausland einen neuen Wohnsitz begründet hat.