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Steuerpflicht für Schneeballsystem-Gewinne

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 30. Mai 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Gewinne, die aus einem betrügerischens Schneeballsystem resultieren und daher fiktiv sind, unterliegen bei der direkten Bundessteuer als Vermögensertrag dennoch dem steuerbaren Einkommen und stellen nicht Kapitalgewinne dar. An der Steuerbarkeit ändert nichts, dass das den Gewinnausweisen zugrunde liegende Umverteilungsprinzip (Schneeballsystem) nichts mit den vereinbarten Anlagerichtlinien zu tun hat und widerrechtlich ist.



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