Wenn ein Grenzgänger in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen muss, weil sein Arbeitgeber keine Quellensteuer erhebt, bedeutet dies nicht, dass er automatisch unbeschränkt steuerpflichtig wird. Der Grenzgänger darf aber auch nicht davon ausgehen, dass gar keine Steuer geschuldet wird, nur weil sie nicht an der Quelle erhoben wurde.
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