Verkauft ein Vater seinem Sohn bzw. dessen Aktiengesellschaft 50% seiner Beteiligungsrechte an einer Aktiengesellschaft gegen Verkäuferdarlehen und tritt er sodann die Darlehensforderung schenkungsweise an den Sohn ab, liegt eine Steuerumgehung und keine Transponierung vor.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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