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AutorenbildMichal Sosnecki

Steuerumgehung bei Verkauf mit nachfolgender Darlehensschenkung

Verkauft ein Vater seinem Sohn bzw. dessen Aktiengesellschaft 50% seiner Beteiligungsrechte an einer Aktiengesellschaft gegen Verkäuferdarlehen und tritt er sodann die Darlehensforderung schenkungsweise an den Sohn ab, liegt eine Steuerumgehung und keine Transponierung vor.



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