Steuerwirksamkeit der Rückstellungsauflösung
- Michal Sosnecki

- 11. Juli 2019
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Die Auflösung einer Rückstellung ist auch dann steuerwirksam, wenn deren Bildung zu einem Verlustvortrag geführt hat, der im Auflösungszeitpunkt wegen Ablaufs der siebenjährigen Verlustvortragsperiode ungenutzt verfallen ist.