top of page

Steuerwirksamkeit der Rückstellungsauflösung

  • 11. Juli 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Die Auflösung einer Rückstellung ist auch dann steuerwirksam, wenn deren Bildung zu einem Verlustvortrag geführt hat, der im Auflösungszeitpunkt wegen Ablaufs der siebenjährigen Verlustvortragsperiode ungenutzt verfallen ist.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page