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AutorenbildMichal Sosnecki

Stichtag bei Zwischenveranlagung: Handelsregistereintrag der GmbH

Bei einer Zwischenveranlagung infolge Berufswechsel von selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit (Umwandlung Einzelfirma in GmbH) gilt der Handelsregistereintrag der neu gegründeten GmbH als Stichtag.



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