Subsidiäre Verfassungsbeschwerde nur bei ausdrücklicher Rüge zulässig
- Michal Sosnecki

- 14. Juni 2007
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Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde kann einzig die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten geltend gemacht werden (vgl. Art. 116 BGG), wobei eine entsprechende Überprüfung des letztinstanzlichen kantonalen Entscheids eine ausdrückliche dahingehende Rüge voraussetzt.