Umfassender Nachweis bei Einsprache gegen Ermessenstaxation
- Michal Sosnecki
- 7. Juni 2016
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In der Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung muss die offensichtliche Unrichtigkeit umfassend belegt werden. Die Ankündigung einer späteren Nachlieferung von Dokumenten genügt diesen Anforderungen nicht.