top of page

Umfassender Nachweis bei Einsprache gegen Ermessenstaxation

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

In der Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung muss die offensichtliche Unrichtigkeit umfassend belegt werden. Die Ankündigung einer späteren Nachlieferung von Dokumenten genügt diesen Anforderungen nicht.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page