Umsatzanteil bei Dauerverträgen in Ermessenstaxation
- Michal Sosnecki

- 15. Aug. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Bei einer Ermessensveranlagung einer selbständig erwerbstätigen Person darf die Steuerverwaltung bei Dauerverträgen, für die in der betroffenen Steuerperiode keine Rechnung gestellt wurden, einen anteilsmässigen Umsatzanteil berücksichtigen.