Unbefangenheit bei Strafanzeige
- Michal Sosnecki
- 25. März 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wenn sich ein Steuerkommissär vor Beendigung des Schriftenwechsels eine abschliessende Meinung bildet und Strafanzeige in einem verbundenen Verfahren erstattet, gilt er nicht mehr als unbefangen.