top of page

Unbefangenheit bei Strafanzeige

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn sich ein Steuerkommissär vor Beendigung des Schriftenwechsels eine abschliessende Meinung bildet und Strafanzeige in einem verbundenen Verfahren erstattet, gilt er nicht mehr als unbefangen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page