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Unbefangenheit bei Strafanzeige

  • 25. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn sich ein Steuerkommissär vor Beendigung des Schriftenwechsels eine abschliessende Meinung bildet und Strafanzeige in einem verbundenen Verfahren erstattet, gilt er nicht mehr als unbefangen.



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