Unentgeltliche Prozessführung bei nicht nachgewiesenen Schuldzinsen
- Thanusiya Wimalanathan

- 27. Feb. 2008
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Unentgeltliche Prozessführung wird gewährt, wenn das gestellte Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist. Dies trifft jedoch zu, wenn der Beschwerdeführer Schuldzinszahlungen nicht zum Abzug bringen konnte, weil diese nicht nachgewiesen wurden.