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Unentgeltliche Prozessführung bei nicht nachgewiesenen Schuldzinsen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 27. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Unentgeltliche Prozessführung wird gewährt, wenn das gestellte Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist. Dies trifft jedoch zu, wenn der Beschwerdeführer Schuldzinszahlungen nicht zum Abzug bringen konnte, weil diese nicht nachgewiesen wurden.



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