Ungeeignetheit von Mehrwertsteuerabrechnungen zur Einkommensschätzung
11. Dez. 2007
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Ermessensveranlagung: Zur Ermittlung des Geschäftseinkommens und -vermögens sind Mehrwertsteuerabrechnungen zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht geeignet.