Ungesichertes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung
3. Juli 2018
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Gewährt eine Aktiengesellschaft ihrem insolventen Aktionär ein ungesichertes Darlehen, qualifiziert dieses als simuliertes Darlehen bzw. als verdeckte Gewinnausschüttung, da es dem Drittvergleich nicht standhält.