Unterhaltskostenabzug nur ab Eigenmietwertbesteuerung möglich
- Michal Sosnecki

- 20. Juni 2005
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Der Liegenschaftsunterhaltskostenabzug ist das Korrelat zur Eigenmietwertbesteuerung; der Abzug kann sich nur auf einen Zeitraum beziehen, für den auch der Eigenmietwert erfasst wird. Bei ausdrücklicher Regelung in einem Kaufvertrag gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, womit erst ab diesem Zeitpunkt eine Eigenmietwertbesteuerung mit der Möglichkeit des Unterhaltskostenabzuges erfolgen kann.