Unternutzungsabzug nur bei dauerhafter Unternutzung möglich
- Michal Sosnecki

- 6. Juli 2009
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Der Unternutzungsabzug kann nur gewährt werden, wenn eine dauerhafte Unternutzung vorliegt. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Liegenschaft erst im Verlaufe der zu beurteilenden Steuerperiode erworben wird.