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Unternutzungsabzug nur bei dauerhafter Unternutzung möglich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Juli 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Der Unternutzungsabzug kann nur gewährt werden, wenn eine dauerhafte Unternutzung vorliegt. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Liegenschaft erst im Verlaufe der zu beurteilenden Steuerperiode erworben wird.



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