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Unzulässigkeit der Beschwerde für Steuerperioden vor 2001

  • 6. Feb. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StHG steht für Steuerperioden vor 2001 nicht zur Verfügung. Auf eine entsprechende Beschwerde kann deshalb nicht eingetreten werden.



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