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Unzureichende Begründung bei Sozialhilfebeiträgen

  • 7. März 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Der blosse Hinweis auf eine Verfügung der Sozialdienste, gemäss welcher der Beschwerdeführerin monatlich Sozialhilfebeiträge in der Höhe von 1'802.80 Franken ausgerichtet werden, genügt nicht, um eine Beschwerde ausreichend zu begründen.



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