Verantwortung für Steuerberaterfehler
- Thanusiya Wimalanathan

- 22. Apr. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Fehler des Steuerberaters beim Ausfüllen der Steuererklärung sind grundsätzlich dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn dieser seine Steuererklärung vor dem Ausfüllen durch den Steuerberater leer unterzeichnet hat.