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AutorenbildMichal Sosnecki

Verbindlichkeit von Steuerzusagen bei Einhaltung der Auflagen

Beantwortet die Steuerbehörde auf Anfrage einer steuerpflichtigen Person, wie sie einen bestimmten Steuersachverhalt bei dessen (späteren) Verwirklichung steuerlich behandeln werde, liegt eine Auskunft oder Zusage der Steuerbehörde vor, die grundsätzlich verbindlich ist. Dies trifft aber nicht zu, wenn die Steuerpflichtigen sich alsdann nicht an die gemachten Auflagen halten.



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