Verfassungswidrigkeit von Artikeln im Berner Steuergesetz zur Unternehmenssteuerreform II
Wirtschaftliche Doppelbelastung: Folgende im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II in einer Volksabstimmung angenommenen Artikel des Steuergesetz des Kantons Bern sind verfassungswidrig und daher aufzuheben: In Art. 42 Abs. 3 sind die Satzteile mit Sitz in der Schweiz und oder der Verkehrswert der Beteiligung mindestens zwei Millionen Franken und Art. 65 Abs. 2 ist vollständig aufzuheben.