Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche
- Thanusiya Wimalanathan

- 6. Apr. 2008
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Es gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz des schweizerischen Verwaltungsrechts, dass öffentlich-rechtliche Ansprüche selbst beim Fehlen deiner ausdrücklichen Gesetzesbestimmung der Verjährung oder Verwirkung unterliegen.