Verkaufserlöse von Patenten bei gewerblicher Aktivität als Geschäftsvermögen
- 13. Juli 2015
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Der Erlös aus dem Verkauf von Patenten und Marken ist dem Geschäftsvermögen zuzurechnen, wenn die Aktivität, die zum Verkauf der Patente und Marken führte, eine gewerbsmässige ist. Nur nachgewiesene Entwicklungs- und Materialkosten können abgezogen werden.