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Verrechnung nur bei direktem Zusammenhang der Rechtsgeschäfte

  • 21. Nov. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Eine geldwerte Leistung kann nur dann mit einer verdeckten Kapitaleinlage verrechnet werden, wenn die beiden sich angeblich kompensierenden Rechtsgeschäfte in direktem Zusammenhang zueinander stehen.



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