Versicherungsleistungen nicht als wertvermehrende Anlagekosten abziehbar
- Michal Sosnecki
- 29. Apr. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Leistungen der Gebäudeversicherung gelten nicht als wertvermehrend und können deshalb nicht als Anlagekosten vom Veräusserungserlös in Abzug gebracht werden.