Versuchte Steuerhinterziehung bei Unterhaltskosten
- Michal Sosnecki
- 17. Apr. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wer die gesamten Kosten für den Unterhalt der Aussenanlage des Geschäftsgebäudes, welches gleichzeitig auch als Familiendomizil dient, vom Gewinn der Aktiengesellschaft abzieht und – trotz Kenntnis der Aufteilungspflicht – keine Aufteilung zwischen privatem und geschäftlichem Aufwand vornimmt, begeht eine versuchte Steuerhinterziehung.