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Versuchte Steuerhinterziehung bei Unterhaltskosten

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wer die gesamten Kosten für den Unterhalt der Aussenanlage des Geschäftsgebäudes, welches gleichzeitig auch als Familiendomizil dient, vom Gewinn der Aktiengesellschaft abzieht und – trotz Kenntnis der Aufteilungspflicht – keine Aufteilung zwischen privatem und geschäftlichem Aufwand vornimmt, begeht eine versuchte Steuerhinterziehung.



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