Verzögerter Inkrafttritt des Zürcher Steuergesetzes
- Thanusiya Wimalanathan

- 7. Juni 2004
- 1 Min. Lesezeit
Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich, das revidierte Steuergesetz (Steuererleichterungen) erst 2006 mit einem Jahr Verzögerung in Kraft zu setzen, ist deshalb nicht willkürlich, weil diese Absicht bereits in den parlamentarischen Beratungen bekannt gegeben wurde.