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Verzögerter Inkrafttritt des Zürcher Steuergesetzes

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich, das revidierte Steuergesetz (Steuererleichterungen) erst 2006 mit einem Jahr Verzögerung in Kraft zu setzen, ist deshalb nicht willkürlich, weil diese Absicht bereits in den parlamentarischen Beratungen bekannt gegeben wurde.



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