Veräusserungsgewinn von Bauzonenland vollständig steuerbar
22. Dez. 2017
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Wird ein landwirtschaftlich genutztes, unbebautes und vollumfänglich in der Bauzone gelegenes Grundstück veräussert, unterliegt der gesamte Veräusserungsgewinn – und nicht bloss die wieder eingebrachten Abschreibungen – der direkten Bundessteuer.