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Wertzuwachsgewinn bei Überführung ins Privatvermögen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Mai 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein nicht mehr landwirtschaftlich genutztes Grundstück ins Privatvermögen überführt, unterliegt der Wertzuwachsgewinn der Einkommenssteuer.



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