Wiedereingebrachte Abschreibungen stets steuerbar
- Thanusiya Wimalanathan

- 12. Juni 2008
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Grundstückgewinnsteuer: Nach dem Aargauer Steuergesetz spielt es bezüglich der wiedereingebrachten Abschreibungen keine Rolle, ob sie unter dem neuen oder dem alten Recht verbucht worden sind.