Wiederherstellung der Frist: Unverschuldete Verhinderung aller Organe erforderlich
- Michal Sosnecki

- 4. Juli 2007
- 1 Min. Lesezeit
Eine juristische Person muss die unverschuldete Verhinderung aller seiner Organe dartun, damit ein Wiederherstellungsgrund einer verpassten Frist gegeben wäre.