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Wiederherstellung der Frist: Unverschuldete Verhinderung aller Organe erforderlich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Juli 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Eine juristische Person muss die unverschuldete Verhinderung aller seiner Organe dartun, damit ein Wiederherstellungsgrund einer verpassten Frist gegeben wäre.



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