Zumutbarkeit von gemischten Fahrkosten
- Michal Sosnecki
- 9. Sept. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Ein Arbeitsweg von total 54 Min. (davon 24 Min. mit dem Auto) ist zumutbar. Es sind deshalb nicht die Autokosten für den gesamten Arbeitsweg, sondern nur die gemischten Fahrkosten (Auto bis zum nächsten Bahnhof und ab dort bis zum Arbeitsort die ÖV-Kosten) zum Abzug zuzulassen. Der Umstand, dass in Ausnahmesituationen einmal Pikettdienst geleistet werden müsste oder die Tochter mit Auto früher aus der Kita abgeholt werden könnte, ändert daran nichts (noch keine Anwendung von FABI, da vor 1.1.2016).