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Zustellung bei Abholung trotz Abwesenheitsanweisung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Apr. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Entscheid gilt als zugestellt, wenn er auf der Post abgeholt wurde, auch wenn dies entgegen einer Weisung geschah, während eines bestimmten Zeitraums keine Sendungen entgegenzunehmen.



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