Ein erstinstanzlicher Entscheid gilt auch dann als zugestellt, wenn er von einem Arbeitnehmer des Vertreters entgegengenommen worden ist, weil der Entscheid in den Machtbereich des Vertreters gelangt ist. Die Gesellschaft bzw. deren Vertreter muss die Folgen des fahrlässig handelnden Arbeitnehmers tragen.
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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