top of page

Zustellung bei Entgegennahme durch Mitarbeiter wirksam

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ein erstinstanzlicher Entscheid gilt auch dann als zugestellt, wenn er von einem Arbeitnehmer des Vertreters entgegengenommen worden ist, weil der Entscheid in den Machtbereich des Vertreters gelangt ist. Die Gesellschaft bzw. deren Vertreter muss die Folgen des fahrlässig handelnden Arbeitnehmers tragen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page