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Zustellungsfiktion bei Abwesenheit im Ausland

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Aug. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Die Zustellungsfiktion benachteiligt Personen nicht, die sich während der Abholungsfrist im Ausland aufhalten. Diese können jemanden mit der Entgegennahme postalischer Sendungen beauftragen. Von demjenigen, der ein Rechtsmittel ergreift, darf erwartet werden, dass er den Empfang der zu erwartenden gerichtlichen Sendungen sicherstellt.



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