Abzug nur für effektiv bezahlte Krankenkassenprämien
- Thanusiya Wimalanathan

- 17. Sept. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Feb.
Werden Krankenkassenprämien verbilligt, können nur die effektiv getragenen Prämien in Abzug gebracht werden. Dies ist keine unzulässige Besteuerung der an sich steuerfreien Prämienverbilligungen.