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Abzug nur für effektiv bezahlte Krankenkassenprämien

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Sept. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

Werden Krankenkassenprämien verbilligt, können nur die effektiv getragenen Prämien in Abzug gebracht werden. Dies ist keine unzulässige Besteuerung der an sich steuerfreien Prämienverbilligungen.



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